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Wie funktioniert Kurzarbeit?


Müssen Unternehmen aufgrund der COVID-19-Pandemie die regelmäßige Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter kürzen, können sie bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit anmelden. Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Leistung für die Mitarbeiter, die aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Die Zahlungen sollen den vorübergehenden Verdienstausfall zumindest anteilig ausgleichen. Kurzarbeit hat das Ziel, Entlassungen zu vermeiden, damit die Unternehmen mit ihrer Stammbelegschaft wieder durchstarten können, sobald die Lage sich verbessert.

Das Kurzarbeitergeld beträgt in den ersten drei Monaten 60 Prozent vom Nettogehalt. Ab dem vierten Monat wird auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent erhöht.

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