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Wer muss wann zu Hause bleiben?


Das Thema "Heimarbeit und Home Office" sind aufgrund der Regierungsbeschlüsse im Oktober 2020 wieder stark in den Fokus von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerückt. Viele Unternehmen haben ihren Mitarbeitern bereits im Frühjahr - sofern möglich - das Arbeiten im Home Office ermöglicht. Jetzt werden die Arbeitgeber wieder dringend aufgefordert, Heimarbeitsplätze zu schaffen, und zwar überall dort, wo es machbar ist.

Arbeitnehmer dürfen ohne Einwilligung des Arbeitgebers nicht präventiv zu Hause bleiben, denn es gilt der Arbeitsort, der laut Arbeitsvertrag vereinbart ist. Nur Mitarbeiter, die arbeitsunfähig erkrankt sind oder sich behördlich unter Quarantäne befinden, dürfen der Arbeit fernbleiben, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Grundsätzlich gilt: Treten Symptome auf, dürfen die Mitarbeiter keinen Kontakt zu anderen Personen haben und müssen zu Hause bleiben. Ein Anruf beim Arzt oder bei der Ärztin ist obligatorisch, um die nächsten Schritte zu besprechen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt einen Corona-Test, sobald Symptome auftreten. Wo und wann der Test durchgeführt werden kann, darüber beraten die Ärzte sowie der ärztliche Bereitschaftdienst unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117.

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